Riester Rente

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Riester Rente – Die geförderte Altersvorsorge mit Zulagen und Steuerersparnis | Informationen 2024

Was ist eine private Riester Rente?

Riester Rente
Riester Rente Zulagen – Förderberechtigte Ehepaare, Familien und Single

Die Riester-Rente bezeichnet eine vom Staat geförderte, aber privat finanzierte Rente. Die Bezeichnung Riester-Rente geht zurück auf Walter Riester, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung von 1998-2002 im Rahmen der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2001 das Prinzip der staatlichen Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge vorschlug (neben der Riester Rente gibt es noch eine weitere geförderte Form der Altersvorsorge, die Riester Rente, auch Riester Rente genannt).

Nach wie vor sind noch viele Menschen der Meinung, dass sie sich um das Thema Altersvorsorge und Rente keine Gedanken machen müssen, da sie schließlich die gesetzliche Rente vom Staat erhalten und somit im Alter finanziell abgesichert sind. Doch leider ist dies nur die halbe Wahrheit.

Denn die Staatskasse ist leer und die gesetzliche Rente deshalb alles andere als sicher. Eine private Altersvorsorge z.B. mit der Riester-Rente ist deshalb essentiell.

Wie funktioniert die Riester Rente?

Während der Ansparphase in der Riester-Rente werden Beiträge in geförderte Sparformen, wie z.B. eine Riester Rentenversicherung eingezahlt. Der Staat unterstützt die freiwillige Altersvorsorge durch sogenannte Zulagen und durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug. Die Zulagen werden dabei nicht direkt an den Beitragszahler ausgezahlt, sondern fließen in den Riester-Rente-Vertrag.

Im Gegensatz dazu fließt die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug direkt dem Versicherungsnehmer zu.

Riester Rente Förderungen durch Zulagen und Steuerersparnis
Riester Rente Förderung durch Steuerersparnis und Zulagen

Das Konzept der Förderung der Riester-Rente setzt sich also aus zwei Komponenten zusammen:

  • staatliche Zulagen (Grundzulagen und Kinderzulagen)
    • 154,- pro Erwachsener (seit 2008)
    • 300,- pro Kind (geboren ab 2008)
    • 185,- pro Kind (geboren vor 2008)
  • Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuer

Vorteile der Riester-Rente

Im Rahmen einer Riester-Rente können alle zulagenberechtigte Personen eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung aufbauen. Aufgrund der Grundzulagen und der Kinderzulagen ist die Riester-Rente besonders interessant für Geringverdiener mit vielen Kindern. Aber auch für Vielverdiener ohne Kinder ist die Riester-Rente wegen des Sonderausgabenabzugs sehr interessant.

Dadurch ergibt sich, alleine durch die staatliche Förderung (Zulagen und Sonderausgabenabzug) eine interessante Kapitalanlage. Hinzu kommt noch die Rendite der gewählten Sparform (z.B. Fondsgebundene Riester-Rente).

Weitere Vorteile:

  • die Summe der eingezahlten Beiträge ist zu 100% garantiert
  • zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zur Altersvorsorge können unter bestimmten Voraussetzungen 10.000,- bis 50.000,- EUR aus den Einlagen der Riester-Rente zinslos entnommen werden.
  • Hartz IV – sicher: Das Kapital, das sich in einer Riester-Rente befindet, bleibt bei Arbeitslosigkeit (ALG II) bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt und muss somit nicht aufgebraucht werden

Die Zulagen der Riester-Rente – Entwicklung der letzten Jahre

Jeder Förderberechtigte hat durch die Riester-Rente das Recht auf Grundzulagen und ggf. auf Kinderzulagen. Ein Anspruch auf eine Kinderzulage besteht nur für Kinder, für die pro Jahr mindestens einen Monat lang Kindergeld bezogen wurde.

Um die vollen Zulagen bei der Riester-Rente zu erhalten, ist es notwendig, dass der Eigenbeitrag entsprechend der sogenannten Fördertreppe entrichtet wird. Hierbei ist das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Vorjahres die Bezugsgröße.

Riester Rentenversicherung Vergleich
Riester Rentenversicherung – Vergleich der klassischen und fondsgebundenen Riester Rente

Die vollen Zulagen in der Riester-Rente erhielt der Versicherungsnehmer, wenn er in 2006 und 2007 jeweils 3% seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens einzahlte, jährlich maximal 1575,- EUR und mindestens 60,- EUR. Ab 2008 waren 4% zu entrichten, jährlich maximal 2100,- EUR und mindestens wieder 60,- EUR.

Dafür erhielten jeweils in 2006 und 2007 Ledige eine jährliche Zulage in Höhe von 114,- EUR (ab 2008 beträgt die Zulage 154,- EUR) und Verheiratete erhielten Zulagen in Höhe von 228,- EUR (ab 2008 betrug die Zulage 308,- EUR). Pro Kind erhielt der Versicherungsnehmer in 2006 und 2007 jeweils 138,- EUR und ab 2008 185,- EUR. Auch für 2009 und 2010 galten die genannten Förderbeträge.

Es gab in diesen Jahren keine Anpassung. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, gibt es eine Zulage in Höhe von 300,- pro Kind.

Um die Zulagen zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer einen Zulagenantrag bis spätestens zwei Jahre nach dem Abschluss des Vertrags stellen. Dabei gehen die Zulagen nicht direkt auf das Girokonto ein, sondern fließen direkt in den Vertrag und erhöhen somit das Kapital und folglich die spätere Riester-Rente. Besonders profitieren Geringverdiener und Familien mit mehreren Kindern von der Zulagen-Förderung.

Riester Rente Zielgruppe – Förderberechtigte Personen

Prinzipiell haben Personen Anspruch auf die Riester-Rente, wenn sie der Steuerpflicht unterliegen. Aktuell gehören hierzu folgende anspruchsberechtigte Personengruppen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • rentenversicherungspflichtige Selbständige (z.B. über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler und Handwerker)
  • Kindererziehende (maximal für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes)
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (auch berechtigte Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen ruhen)
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
  • Bezieher von Krankengeld
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, wenn sie zuvor pflichtversichert waren
  • geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufgestockt wird
  • Amtsträger
  • Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird

Riester Rente – Mittelbar Förderberechtigte der Riester-Rente

Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben jedoch auch Anspruch auf die Altersvorsorge-Zulagen der Riester Rente, falls sie einen sogenannten “Anhängselvertrag” haben, nicht vom Partner dauernd getrennt leben und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:

  • nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
  • Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
  • geringfügig versicherungsfreie Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
  • Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
  • Altersrentner
  • Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
  • Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung

Welche Riester Renten gibt es?

Es gibt im Versicherungsbereich die klassische Riester Rente und die fondsgebundene Riester Rente.

Sowohl die klassische Riester-Rente als auch die fondgebundene Riester-Rente hat ihre jeweiligen Vorzüge. Während die klassische Riester-Rente eher für sicherheitsbewusste Sparer geeignet ist, ist die fondsgebundene Variante eine gute Option für Anleger, die gerne etwas mehr Risiko eingehen können und im Gegenzug auch Chancen auf eine höhere Rente möchten.

Pauschal kann man daher nicht sagen, welche Riester Rente Form “besser” ist. Welche Riester Form für wen in Frage kommt, ist daher immer eine individuelle Entscheidung. Bei der Entscheidung, welche Riester Form die geeignetere ist, sollte auch die Frage nach der Höhe der Kosten im Vordergrund stehen. Denn die Kosten beeinflussen mitunter die bei Rentenbeginn ausgezahlte monatliche Rente, also die tatsächlichen Riester Leistungen. Auch Vergleiche und Übersichten zu Riester Testsieger können ggf. hilfreich sein.

Die klassische Riester Rente

Die klassische Riester-Rentenversicherung funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie eine konventionelle Rentenversicherung, welche eine lebenslange, personenbezogene und regelmäßig wiederkehrende Leistung bis zum Tod des Versicherungsnehmers garantiert.

Die klassische Riester Rente ist somit auf Sicherheit bedacht, so dass gesetzlich geregelt ist, dass die Beiträge von der Versicherungsgesellschaft in einem Mix aus festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und Aktien angelegt werden müssen. Der Aktienanteil lag dabei in der Vergangenheit meist bei etwa zehn Prozent, was die klassische Riester Rente sehr sicher macht.

Zudem garantiert die klassische Riester-Rente dem Sparer eine festgelegte Verzinsung. Damit ergibt sich schon zum Abschlusszeitpunkt eine garantierte Rente, die sich bei positiven Entwicklungen des Kapitalmarktes auch nach oben verändern kann – es wird dann eine sogenannte Riester Überschussrente ausbezahlt.

Die fondsgebundene Riester Rente

Neben der klassischen Riester-Rente haben chancenorientierte Anleger auch die Möglichkeit, mit einer fondsgebundenen Riester-Rente vorzusorgen. Hier wird ein Teil des Ersparten entweder in das Sicherungsvermögen des Versicherers angelegt oder in sog. Garantiefonds. Der zweite Teil wird in Fonds angelegt, wobei meist aus einem breiten Angebot ausgewählt werden kann.

Die Kapitalgarantie, wie sie eine klassische Riester-Rente bietet, besteht aber auch hier. Durch die Anlage in Fonds ergeben sich hier jedoch höhere Renditechancen als bei einer festen Verzinsung. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, gar keine Rendite zu erwirtschaften und nur das garantierte Kapital ausbezahlt zu bekommen.

Diese Anlageform eignet sich in der Riester Rente besonders für junge Sparer, da für Fondsanlagen eine Mindestlaufzeit von 20 bis 30 Jahren empfohlen wird. Wer sich für ETFs (börsengehandelte Indexfonds) entscheidet, kann zusätzliche Kosten einsparen.

Weitere Formen der Riester Rente

Neben der am weitesten verbreiteten oben dargestellten klassischen Riester-Rente gibt es noch weitere Riesterrenten-Formen, die ebenfalls vom Staat gefördert werden.

Dazu zählen der Riester-Banksparplan und die Riester-Fondssparpläne. Je nach Risikofreudigkeit des Anlegers kann auch eine andere Anlageform in Frage kommen. Ein Vergleich lohnt sich also. Für (zukünftige) Immobilienbesitzer gibt es außerdem den Wohn-Riester beziehungsweise den Riester-Bausparvertrag.

Diese beiden Riester Sparpläne haben allerdings den Nachteil, dass bei Vertragsabschluss keine lebenslange Rente vereinbart wird, weshalb es sich eher um Kapitalanlagen als um eine Altersvorsorge handelt.

Die bekanntesten Riester Rente Anbieter in Deutschland 2024

Die größten und bekanntesten Riester-Anbieter in Deutschland, die auch Tarife für eine Riester Rente anbieten sind folgende:

  • Allianz
  • Axa
  • Debeka
  • Signal Iduna
  • HUK Coburg
  • HUK24
  • Continentale
  • Hannoversche
  • Zurich
  • Barmenia
  • Versicherungskammer Bayern VKB
  • Sparkasse
  • Alte Leipziger
  • Hanse Merkur
  • Gothaer
  • Generali
  • HDI
  • DBV
  • Inter Versicherung
  • Universa
  • Münchener Verein
  • Volkswohl Bund
  • Swiss Life
  • R+V
  • Ergo
  • LV1871
  • Sparda Bank
  • BGV
  • ARAG
  • LVM Versicherung
  • Union Investment
  • DWS
  • DEKA
  • Nürnberger
  • Württembergische
  • Mannheimer
  • DEVK
  • Provinzial
  • Concordia
  • Mecklenburgische
  • Rheinland Versicherungen
  • Deutsche Ärzteversicherung
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